Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen

Betriebsrente ist Pflicht.
Gut gemacht, kann sie ein echter Vorteil für Ihre Mitarbeiter sein.

Jeder Ihrer Mitarbeiter hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, Sie tragen 15 Prozent Zuschuss. Wir machen daraus ein Konzept, das Fachkräfte hält, und übernehmen die Umsetzung vollständig.

Was Entgeltumwandlung wirklich kostet

Live rechnen
100 €
Nettoaufwand Ihres Mitarbeiters ≈ 50 €
Aus dem Bruttogehalt umgewandelt 100 €
In der Anlage, mit Ihren 15 Prozent Zuschuss 115 €
Laufzeit
Angenommene Rendite
Kapital nach 30 Jahren, Modellrechnung ≈ 79.800 € Eingezahlt 41.400 €
Davon vom Mitarbeiter netto getragen ≈ 18.000 €

Beispiel für einen Durchschnitts­verdiener, Nettoaufwand nach Steuer- und Sozial­versicherungs­ersparnis rund die Hälfte des Bruttobetrags, abhängig von Einkommen und Steuerklasse. Die Rendite ist eine Annahme und nicht garantiert, Verluste sind möglich. Kein verbindliches Angebot.

350 Mandate In der Beratung seit 2019 Makler nach § 34d GewO

Ausgangslage

16,4 Mio. Menschen beziehen in Deutschland bereits eine gesetzliche Rente. Nur ein Bruchteil erreicht damit ein auskömmliches Niveau.

Wie viele erreichen eine Rente von 2.000 €

der Männer
13 %
der Frauen
1,4 %

Wie viele erreichen eine Rente von 3.000 €

der Männer
0,09 %
der Frauen
0,005 %

Hohe gesetzliche Renten sind die absolute Ausnahme, auch für qualifizierte Fachkräfte. Zusätzliche Absicherung schließt die Lücke und wird für Sie zum Argument im Wettbewerb um Personal.

Prognose

Das Rentenniveau sinkt seit Jahrzehnten

Von rund 55 Prozent im Jahr 1990 auf 48 Prozent heute. Dieses Niveau ist gesetzlich bis zum 1. Juli 2031 garantiert, danach ist es offen. Prognosen sehen es bis 2050 unter 45 Prozent.1

55 % 50 % 45 % 55 % 48 % unter 45 % 1990 2026 2050 gestrichelt = Prognose
Nettorentenniveau vor Steuern, das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnitts­entgelt. Werte für 1990 und 2050 nach Institut der deutschen Wirtschaft, Wert für 2026 nach der gesetzlichen Haltelinie von 48 Prozent. Zwischenwerte nicht dargestellt. Der Wert für 2050 ist eine Prognose und keine Zusage.

Rechtslage

Was das Gesetz von Ihnen verlangt

Betriebsrentengesetz und Betriebsrenten­stärkungs­gesetz. Die betriebliche Altersvorsorge ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern in weiten Teilen Ihre Pflicht als Arbeitgeber.

§ 1a

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer hat diesen Anspruch. Als Arbeitgeber sind Sie zur Umsetzung verpflichtet.

15 %

Pflichtzuschuss des Arbeitgebers

Nach § 1a Absatz 1a, eingeführt durch das Betriebsrenten­stärkungs­gesetz.

VO

Versorgungsordnung

Das verbindliche Regelwerk zur Entgeltumwandlung in Ihrem Betrieb.

§ 4a

Erweiterte Auskunftspflichten

Information verständlich, in Textform, in angemessener Frist und nachweislich dokumentiert.

Ihr Nutzen

Betriebsrente als Hebel im Fachkräftemarkt

Qualifizierte Mitarbeiter sind knapp. Bindung entscheidet.

Fachkräfte gewinnen und halten

In den meisten Branchen wird die Besetzung qualifizierter Stellen zum Wettbewerbsfaktor. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ein sichtbares Argument, das über das Gehalt hinausgeht.

Über 60 Prozent sind Wechsler2

Mehr als 60 Prozent der Neueinstellungen sind Jobwechsler und keine Berufseinsteiger. Genau bei diesen Menschen machen Zusatzleistungen den Unterschied.

Wirksamer als eine Gehaltserhöhung

Die betriebliche Altersvorsorge ist steuer- und sozialabgaben­begünstigt. Beim Mitarbeiter kommt netto mehr an als bei einer klassischen Lohnerhöhung, bei gleichem Aufwand für Sie.

Unser Service

So wenig Aufwand wie möglich. Und für Sie kostenlos.

Sie geben frei, wir machen den Rest. Unsere Vergütung kommt vom Versicherer, mit dem der Vertrag zustande kommt, nicht von Ihnen.

3 Dinge bleiben bei Ihnen

  • Ein Gespräch zur Ist-Situation
  • Ihre Freigabe der Versorgungsordnung
  • Ein Termin, an dem wir Ihr Team informieren

Mehr nur, wenn Sie es möchten. Sie behalten die Entscheidungen, wir den Aufwand.

10 Dinge übernehmen wir

  • Umfassende Beratung und laufende Betreuung
  • Erstellung sämtlicher Dokumente
  • Erstellung der Versorgungsordnung
  • Umsetzung der Betriebsrente nach Ihren Vorgaben
  • Prüfung vorhandener Lösungen auf Konformität und Qualität
  • Umsetzung der dokumentierten Informations­pflichten
  • Persönliche Mitarbeiter­beratung, auch an mehreren Standorten
  • Direkte Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern, Rückfragen landen bei uns, nicht bei Ihnen
  • Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, wenn Sie das möchten
  • Erreichbar auf kurzem Weg, auch per WhatsApp

Dokumentiert und nachweisbar, so wie § 4a BetrAVG es verlangt.

Kostenlos für Ihr Unternehmen

Kein Honorar, keine Gebühr, keine laufenden Kosten. Wir werden vom Versicherer vergütet, mit dem der Vertrag zustande kommt.

Kurze Wege, auch per WhatsApp

Ein fester Ansprechpartner, der antwortet. Keine Hotline, kein Ticket. Rückfragen aus Ihrem Team beantworten wir direkt.

100 Euro Spende pro Mitarbeitervertrag

Für jeden abgeschlossenen Mitarbeitervertrag spenden wir 100 Euro an ein gemeinnütziges, regionales Projekt, das wir bei OPTIMUM auswählen. Unser Beitrag zu dem Ort, an dem Ihr Unternehmen zu Hause ist.

Wer dahinter steht

Gegründet mit einer klaren Vorstellung

Luca De Matteis und Jannis Sewing haben OPTIMUM Finanz 2022 gegründet, um einen unabhängigen, ganzheitlichen Dienstleister in der Finanzbranche aufzubauen. Einen, der langfristig mit seinen Partnern arbeitet, Ideen zu Ende bringt und vor allem im Dienst des einzelnen Kunden steht. Für Sie als Arbeitgeber heißt das, Ansprechpartner, die nach der Einrichtung nicht verschwinden.

Gespräch anfragen
Luca De Matteis und Jannis Sewing, Gründer der OPTIMUM Finanz GmbH, in Beckum
Luca De Matteis und Jannis Sewing, Gründer

Ablauf

In drei Schritten zur Betriebsrente

  1. Analyse der Ist-Situation

    Wir prüfen bestehende Regelungen und den tatsächlichen Bedarf in Ihrem Unternehmen, bei mehreren Standorten übergreifend.

  2. Versorgungsordnung erstellen

    Ein klares und einheitliches Regelwerk für Ihren Betrieb, das der Dokumentations­pflicht standhält.

  3. Mitarbeiter informieren

    Persönliche Beratung Ihres Teams, verständlich erklärt und nachweislich dokumentiert.

Unabhängig nach § 34d Abs. 1 GewO

Nicht an einen Versicherer gebunden. Deshalb an Ihr Unternehmen.

Als Makler arbeiten wir für Sie, nicht für eine Gesellschaft. Welcher Anbieter zu Ihrem Betrieb passt, entscheidet der Vergleich, nicht ein Vertrag mit uns.

  • Zugelassener Versicherungs­makler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, IHK Nord Westfalen
  • Mehrere Maklerpools und Direktanbindungen an Versicherer, damit Konditionen und Service für Sie stimmen, nicht für uns
  • Bestehende bAV-Lösungen prüfen wir auf Konformität und Qualität, unabhängig davon, wer sie eingerichtet hat

Ihr Angebot

Unverbindliche Musterrechnung anfordern

Individuell für Ihr Unternehmen gerechnet. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.

So geht es weiter

  1. Zuerst

    Wir melden uns. Kurze Rückfrage zu Mitarbeiterzahl und bestehenden Regelungen, per E-Mail oder Telefon, wie Sie möchten.

  2. Dann

    Sie bekommen die Musterrechnung. Auf Ihr Unternehmen gerechnet, mit Zuschuss, Nettoaufwand und Projektion.

  3. Danach

    Sie entscheiden. Passt es, vereinbaren wir das Gespräch zur Ist-Situation. Passt es nicht, war es das. Ohne Nachfassen.

Musterrechnung für Ihr Unternehmen

Drei Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Sie hören kurzfristig von uns.

  1. 1 Nettorentenniveau vor Steuern. Werte 1990 und 2050 nach Institut der deutschen Wirtschaft, insm.de. Wert 2026 nach der gesetzlichen Haltelinie von 48 Prozent, garantiert bis 1. Juli 2031.
  2. 2 Anteil der Jobwechsler an Neueinstellungen nach Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).